Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz und langfristiger Werterhaltung von Immobilien. Doch wann dürfen Vermieter die Kosten für solche Modernisierungsmaßnahmen auf die Mieter umlegen? Und welche Rechte haben Mieter in diesem Fall? Wir klären die wichtigsten Fragen!
Gesetzliche Grundlagen zur Umlage von Modernisierungskosten
Laut § 559 BGB dürfen Vermieter die Kosten einer Modernisierung unter bestimmten Voraussetzungen auf die Mieter umlegen. Dabei gilt:· Maximal 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr dürfen auf die Jahresmiete umgelegt werden.
· Die Mieterhöhung ist nur zulässig, wenn durch die Sanierung eine nachhaltige Energieeinsparung oder eine Wohnwertverbesserung erreicht wird.
· Der Mieter muss mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahmen schriftlich informiert werden.
· Die Mieterhöhung darf innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als 3 € pro Quadratmeter Wohnfläche betragen (bei einer Miete unter 7 €/qm nur 2 €/qm).
Welche Modernisierungsmaßnahmen sind umlagefähig?
Zu den anerkannten energetischen Modernisierungen zählen unter anderem:· Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke
· Erneuerung der Fenster (z. B. Dreifachverglasung)
· Installation einer modernen Heizungsanlage
· Einbau von Solaranlagen oder Wärmepumpen
· Optimierung der Gebäudetechnik (z. B. Smart-Home-Systeme zur Heizungssteuerung)
Vorteile für Mieter und Eigentümer
Vorteile für Mieter:· Langfristige Einsparung von Energiekosten durch bessere Dämmung und effizientere Heizsysteme.
· Höherer Wohnkomfort durch bessere Raumtemperaturen und weniger Zugluft.
· Wertsteigerung des Wohnraums, was sich langfristig positiv auf die Wohnqualität auswirkt.
Vorteile für Eigentümer:
· Steigerung des Immobilienwerts und bessere Vermietbarkeit.
· Reduzierung des CO2-Ausstoßes und Erfüllung gesetzlicher Klimaziele.
· Attraktive staatliche Förderungen durch KfW-Kredite oder Zuschüsse für energetische Sanierungen.
Fazit
Energetische Sanierungen lohnen sich – für Eigentümer, Mieter und die Umwelt. Wichtig ist jedoch, dass Mieter rechtzeitig informiert werden und die Mieterhöhung im gesetzlichen Rahmen bleibt. Wer als Vermieter zudem staatliche Förderungen nutzt, kann die finanzielle Belastung für alle Beteiligten reduzieren.Wenn Sie als Eigentümer Unterstützung bei der Planung und Umsetzung einer energetischen Sanierung benötigen, steht Ihnen KEIL mit Rat und Tat zur Seite!
