Das WEG im Schnellüberblick:

Was ist die WEG-Hauserwaltung?

Gehört ein Haus oder eine Wohnanlage verschiedenen Eigentümern gemeinsam, spricht man in der Regel von einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder nur einer sogenannten Eigentümergemeinschaft. Diese Begriffe werden meist mit WEG abgekürzt.

Wann entsteht eine Eigentümergemeinschaft?

Voraussetzung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind mehrere Eigentümer, welche gemeinsam eine Wohnanlage oder ein Haus besitzen. Dem Wohnungseigentumsgesetz zu Folge gibt es zwei Arten, wie Wohnungseigentum entsteht:

Einräumung von Sondereigentum:

Das Sondereigentum ist ausschließlich, was einem einzelnen Miteigentümer gehört. Wenn Ihnen also zum Beispiel eine Eigentumswohnung gehört, sind die einzelnen Sanitäranlagen, Räume, und Türen Ihr Sondereigentum. Das Gemeinschaftseigentum hingegen steht im Gegensatz dazu, zum Beispiel Briefkästen oder Außentüren.

Teilung:

Unter der Teilungserklärung versteht man in der Regel die formelle Aufteilung eines Gebäudes. Die Erklärung gibt der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt ab. Das Eigentum wird darin in mehrere Anteile verteilt und genau festgelegt, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist. Dabei wird normalerweise auch die Gemeinschaftsordnung festgelegt. Gültig ist die Eigentümergemeinschaft ab dem Zeitpunkt der Besitzübergabe (§ 8 WEG).

Wer bezahlt was?

Für Kosten, die durch Gemeinschaftseigentum entstehen, kommt die Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem sogenannten Hausgeld auf. Dabei zahlen alle Miteigentümer monatlich eine Vorauszahlung an den Verwalter, um die Kosten für Strom und Müllentsorgung und ähnliches zu decken. Das Hausgeld ist dabei vergleichbar mit der Nebenkostenabrechnung eines Mieters. Das Hausgeld ist jedoch etwa 20 bis 30 Prozent teurer als die herkömmlichen Nebenkosten.