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    HAUSVERWALTUNG

    Professioneller Service für Ihre Immobilie.

    PREISWERT & KOMPETENT

    Sagen Sie Hallo

KEIL in Zahlen:

Immobilienverwaltung ist Vertrauenssache. Trotzdem steht dieses Vertrauen täglich auf dem Prüfstand. Die Wahl des richtigen Verwalters kann entscheidend sein für die Wertstabilität Ihres Eigentums. KEIL ist Ihr Partner für Verkauf, Vermietung und Verwaltung Ihrer Immobilien.

Wohnungen

1.500

verwaltete Fläche

46.000 qm

Mitarbeiter

7

Erfahrung seit

1995

zufriedenen Klienten

42

Unsere Dienstleistung im Schnellüberblick:

WEG Hausverwaltung

Wir beraten Sie im Rahmen der Hausverwaltung KEIL nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und führen bei Eigentümergemeinschaften eine komplette Betreuung basierend auf den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Teilungserklärungen durch.

· Regelmäßige Objektbegehungen

· Feste Ansprechpartner für jede Wohnanlage

· Dokumentation der technischen Einrichtungen des Gebäudes

· Ordnungsgemäße Erstellung der Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne

Mietverwaltung

Die Verwaltung eines Mietshauses kann eine Zeitaufwendige Angelegenheit sein. Wir übernehmen diese Tätigkeiten für Sie, von der Verwaltung bis hin zur Haustechnik sind sie bei uns bestens versorgt.

· Überwachung der Zahlungseingänge

· Erstellung von Abrechnungen

· Ankündigungen und Umsetzung von Mieterhöhungen

· Suche nach geeigneten Mietern

· Kommunikation zwischen Mieter, Handwerker, Versicherung und Behörden

· Verwaltung von Mietkautionen

· Beauftragung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten

· Überwachung der Hausordnung

· Mietmahnungen und Rechtsverfolgungen

Sondermietverwaltung

Wir übernehmen die komplette Betreuung und Verwaltung im Bereich der Sondermietverwaltung. So haben Sie bei allen Anliegen stets einen gleichbleibenden Ansprechpartner und können sich auf die kompetente Verwaltung Ihrer Räumlichkeiten verlassen.

· Erfassung aller Objekt- und Mietstammdaten

· Einrichtung und Führung eines Kontos

· Fachgemäße Buchführung

· Durchführung von Mieterhöhungen

· Überwachung von Zahlungseingängen

· Abwicklung von Dienstleistungsaufträgen

· Erstellung von jährlichen Gesamtabrechnungen für den Eigentümer

· Auswahl und Betreuung neuer Mieter

Perfekter Service für rund um Ihre Immobilie.
Schnell und unkompliziert ist Ihr Anliegen mit wenigen Klicks erledigt.

Dienstleister aus ÜBERZEUGUNG

André Keil

Geschäftsführer

Als Dienstleister, muss man für seinen Beruf Brennen. André Keil hat es sich zur Aufgabe gemacht, Mieter und Eigentümer bestmöglich zu betreuen und Ihre Immobilien im Raum Schwarzwald-Baar, Kreis Rottweil und Tuttlingen zu verwalten. Unser freundliches und kompetentes Team freut sich, Sie unter der Leitung von Herrn Keil betreuen zu dürfen.

Sagen Sie Hallo

Gute GRÜNDE FÜR KEIL

Zufriedene Klienten sprechen für sich.
Wir freuen uns über die vielen, positiven Rückmeldungen und teilen diese natürlich gerne mit Ihnen.

Häufig gestellte Fragen


Wie oft ist die Nebenkosten-
abrechnung zu erstellen?

Eine Nebenkostenabrechnung ist mindestens einmal im Jahr zu erstellen. Meist wird sie dabei als Jahresabrechnung gesehen und bietet Mieter und Eigentümer eine jährliche Übersicht. Meist ist der Zeitraum zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember festgelegt. Die Nebenkostenabrechnung ist nach Paragrafen §556 Abs. 3 Satz (1) BGB festgelegt.

Was gehört in die Jahres-
abrechnung einer Mietwohnung?

Sie enthält die jährlichen Einnahmen und Ausgaben der Eigentümerschaft. Aus ihr ergibt sich, nach welchem Verteilungsschlüssel die Kosten auf den Eigentümer umgelegt werden.

Wer bezahlt das Hausgeld und wer verwaltet es?

Das Hausgeld wird üblicherweise monatlich von den Wohnungseigentümern bezahlt. Es wird dann von dem jeweiligen Verwalter der Wohnungs-
eigentümerschaft auf einem separat gehaltenen Konto verwaltet.

Was gilt als Sondereigentum?

Sondereigentum ist nicht genaustens gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich gehören aber die Wohnung an sich, alle Nebenräume, sowie Kellerräumlichkeiten, Garagen, Türen und Leitungen dazu. Bei einem Gemeinschaftseigentum werden zusätzlich Treppenhäuser, Grundstücke, Fahrstühle und ähnliches gewertet.

Was ist für Mieter an der Jahresabrechnung steurerlich absetzbar?

Laut Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes können Handwerkerleistungen und andere haushaltsrelevante Arbeiten abgesetzt werden.
Zum Beispiel: Hausmeister, Wärme Ableser, Schornsteinreinigung, Wartungen etc.

Wann ist die Zahlung des Haus-
geldes fällig?

Meist wird hierbei eine feste Regelung innerhalb der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung festgelegt. Ansonsten sind nach Paragrafen §28 Abs. 2 WEG die Gelder nach Abruf des Verwalters fällig.