Seit Anfang 2025 gilt die neue Grundsteuer – und betrifft alle, die ein Grundstück oder eine Immobilie
besitzen.
Die Reform bringt nicht nur eine neue Berechnungsformel, sondern auch Veränderungen bei den
Kosten.
Doch was genau steckt dahinter? Und worauf müssen Eigentümer jetzt achten?
Warum war eine neue Reform nötig?
Die bisherige Grundsteuer beruhte auf uralten Bewertungsgrundlagen – in manchen Fällen aus den 1960er-Jahren.
Das führte dazu, dass vergleichbare Grundstücke sehr unterschiedlich besteuert wurden. Ziel der Reform war also mehr Gerechtigkeit und ein modernes System, das überall in Deutschland einheitlich und nachvollziehbar funktioniert.
Die neue Regel in Baden-Württemberg
Während die meisten Bundesländer das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden, hat sich Baden-Württemberg
ein einfacheres Verfahren entschieden: das modifizierte Bodenwertmodell.
Der große Unterschied: Es ist egal, was auf dem Grundstück steht oder wie alt ein Gebäude ist.
Es zählen nur zwei Dinge:
· Die Fläche Ihres Grundstücks (in Quadratmetern)
· Der Bodenrichtwert für Ihre Lage (festgelegt vom örtlichen Gutachterausschuss)
So wird die neue Grundsteuer berechnet
Die Formel der Grundsteuerberechnung lautet wie folgt:
GRUNDSTEUERMESSBETRAG X HEBESATZ / 100 = GRUNDSTEUER
Beispiel:
Der Grundsteuermessbetrag beträgt 53,60 Euro. Der Hebesatz ist 350 Prozent.
Rechnung:
53,60 x 350 / 100 = 187,6 Euro.
Sie müssten also ab 2025 eine Grundsteuer von 187,6 Euro pro Jahr zahlen.
Was sich für Eigentümer ändert
Die Auswirkungen der neuen Berechnung sind sehr unterschiedlich. Wer ein großes Grundstück in guter Lage besitzt, zahlt unter Umständen mehr als früher. Kleinere Grundstücke oder solche in weniger gefragten Gegenden können dagegen entlastet werden.
Und was ist mit Mietern?
Auch Mieter spüren die Reform – indirekt. Denn die Grundsteuer gehört in der Regel zu den umlagefähigen Nebenkosten. Steigt die Steuer für das Gebäude, kann das also auch die monatlichen Betriebskosten erhöhen – wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Bescheide prüfen lohnt sich
Viele Eigentümer haben bereits ihren neuen Bescheid erhalten – oder bekommen ihn demnächst.
Wichtig: Prüfen Sie die Angaben sorgfältig. Stimmen Fläche und Bodenrichtwert? Wurde der richtige Nutzungstyp angesetzt?
Falls etwas nicht passt, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Eine kurze Rückfrage beim Finanzamt oder ein Gespräch mit dem Steuerberater kann hier viel Klarheit bringen.
